Übergangssaison 2021

Übergangssaison 2021

Aufgrund der aktuellen Pandemie müssen wir besondere Maßnahmen festlegen, um die Sicherheit aller Personen auf unserer Anlage zu gewährleisten.

Liebe Tennisfreunde, liebe Vereinsmitglieder.

mit dem anstehenden Start der Medenrunde 2021 wollen wir alle Gäste des TC-Grün-Weiß Bingen auf die geltenden Regelungen für den Aufenthalt auf unserer Anlage aufmerksam machen und darum bitten diese einzuhalten. 

Bei Fragen oder Anmerkungen nehmt gerne Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.

Sportliche Grüße
Der Vorstand

Gerne verlinken wir Euch hier zwei PDF-Dateien bez. der Corona-Ampel vom Tennisverband Rheinland-Pfalz zu Eurer Information mit der Bitte um Beachtung.

(Aktuelle) Regelungen in der Coronakrise TC Grün Weiß Bingen außerhalb des Medenspielbetriebs (Stand 15.06.2020)

In Umsetzung der 9. CoBeLVO vom 04.06.2020 gelten für die Nutzung unserer Tennisanlage folgende Handlungsempfehlungen und Anweisungen:

  1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten darf die Tennisanlage nicht betreten werden.
  2. Auf der gesamten Anlage gilt das Abstandsgebot entsprechend der 9. CoBeLVO vom 04.06.2020
  3. Auf Handschlag und Handshake muss verzichtet werden.
  4. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch zum Schweiß abwischen und als Unterlage zum Sitzen auf der Spielerbank mit.
  5. Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  6. Die Dusch- und Umkleidekabinen, sowie die Toiletten dürfen nur von einer Person betreten werden. Papierhandtücher und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.​

Regelungen an Medenspieltagen

  1. Das Clubheim und die Theke werden geöffnet.
    • Das festgelegte Einbahnstraßensystem zum Betreten und Verlassen des Clubheims ist zu beachten.
    • Im Clubhaus dürfen max. 2 Personen an einem Tisch sitzen.
    • Beim Betreten des Clubhauses ist eine Mund-Nase Maske zu tragen
  2. Alle Personen die an den Spieltagen auf der Anlage sind, müssen sich registrieren (Name, Anschrift, Telefonnummer). Die Daten werden nach 3 Wochen vernichtet.

Regelungen für den Thekendienst:

  1. Beim Bedienen ist eine Mund Nase Maske zu tragen
  2. Gläser dürfen ausschließlich mit der Spülmaschine gereinigt werden.
  3. Die Toiletten und Umkleidekabinen sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften nur einzeln zu benutzen.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen und gegen die Regelungen der Landesregierung und der Hygienevorschriften ist das Vereinsmitglied eigenverantwortlich und damit gegen die Behörden haftbar.